OCHNEE 566 Beiträge
04.07.2007
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Hallo zusammen, vielleicht kennt sich ja jemand von Euch im Maklerrecht aus und kann mir weiterhelfen....
Mir geht es insbesondere um den Begriff " qualifizierter Alleinauftrag "!!!
Hier würde mich interessieren was dieser Begriff beinhaltet bzw. was der Makler für Pflichten hat....
Ich habe zwar im Internet schon etwas recherchiert allerdings sind dort die Sachen nicht gerade sehr aussagekräftig😀
Vielen Dank schon mal im voraus.......
Gruß Axel
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FIREFIGHTER 1.543 Beiträge
04.07.2007
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Es wird zwischen drei Arten von Maklerverträgen unterschieden
einfacher Maklerauftrag Alleinauftrag qualifizierter Alleinauftrag. Beim einfachen Maklerauftrag besteht gemäß der gesetzlichen Regelung keine Verpflichtung des Maklers zum Tätigwerden. Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht allerdings nur im Erfolgsfall.
Beim Alleinauftrag verzichtet der Auftraggeber des Maklers darauf, einen weiteren Makler zu beauftragen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Makler zum Tätigwerden. Veräußert der Auftraggeber sein Objekt über einen anderen Makler, so muss er dennoch die mit dem Makler vereinbarte Provision zahlen. Der Alleinauftrag wird über eine feste Laufzeit vereinbart.
Ein qualifizierter Alleinauftrag ist eine individuelle Vereinbarung (also nicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Hierin kann vereinbart werden, dass der Auftraggeber nicht berechtigt sein soll, das Objekt ohne Einschaltung des Maklers an eigene Interessenten zu verkaufen (Historischer Hinweis: Bis zum 31. Dezember 1998 war zumindest für den qualifizierten Alleinauftrag die Schriftform vorgeschrieben).
Ein Maklervertrag kann formlos, sollte aber schriftlich abgeschlossen werden. In der Praxis kommt der Vertrag oft dadurch zustande, dass der Makler ein Exposé oder einen Objektnachweis zur Verfügung stellt und darin seine Provision angegeben ist. Der Interessent nimmt den Maklervertrag an, indem er einen Objektnachweis unterzeichnet, oder durch konkludentes Verhalten, wenn er sich das Objekt nachweisen lässt.
-- [IMG]http://www.fwmartin.de/genesis/bild/gen-ban-1.gif[/IMG]
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FIREFIGHTER 1.543 Beiträge
04.07.2007
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Hallo Axel, vielleicht hilft dir der folgende Link weiter.
www.upress.uni-kassel.de/online/frei/978-3-89958-219-2.volltext.frei.pdf
Wenn du in diesem PDF - Dokument in der Suchmaske "qualifizierter Alleinauftrag" eingibst, erzielst du 2 Treffer. Dort sind ziemlich umfassend die Pflichten und Rechte diesbezüglich aufgeführt. Ich hoffe du findest dort was du suchst.
nette Grüße vom
Noch gefunden: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/compiled/Alleinauftrag.htm?gclid=CKPVsozEjo0CFQfclAodeXSukA
Da bekommst du telefonische Hilfe vom Experten.
-- [IMG]http://www.fwmartin.de/genesis/bild/gen-ban-1.gif[/IMG]
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