GUENNY11 712 Beiträge
19.07.2004
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Grundlage des Mietverhältnisses ist die ehrerbietige Haltung dem Hausherrn und seinen Angehörigen gegenüber.Für den Herren empfiehlt sich die einfache Verbeugung,bei den Damen genügt der Hofknicks. Ein anständiger Lebenswandel ist selbstverständlich. Der Genuss von Tabak,Alkohol,Zwiebeln und Knoblauch rechtfertigt die fristlose Kündigung. Bei geöffneten Fenstern wird leise gesprochen. Der Verzehr von Lebensmittel mit festen Bestandteilen wie Knäckebrot,Zwieback und Äpfeln ist wegen der damit verbundenen Geräuschentwicklung zu unterlassen. Mit dem Treppenhauslicht ist sparsam umzugehen. Verantwortungsbewusste Mieter prägen sich Anzahl und Verlauf der Stufen ein und benutzen die Treppe bei Dunkelheit ohne Licht nach dem Gedächtnis. Im Treppenhaus ist peinliche Sauberkeit zu halten. Für die Begehung von Treppenhaus und Keller hat der Mieter für sich und seine Angehörigen Filzpantoffeln bereitzustellen. Diese sind beim Einzug unaufgefordert vorzuweisen. Streitigkeiten jeder Art dürfen keinesfalls im Haus ausgetragen werden. Von 19.00 bis 08.00 Uhr in der Frühe sind laute Worte, hörbares Husten und Lachen sowie Räuspern verboten. Der Erwerb von Fernseh-.Radio- und Phonogeräten setzt die schriftliche Einwilligung des Vermieters voraus. Eine Genehmigung wird grundsätzlich nur für den Betrieb mit Kopfhörern erteilt. Das Anbringen von Bildern o.ä. an den Wänden ist von einem vom Hausherrn zu bestimmenden Handwerker vorzunehmen,da zu feste Hammerschläge die Einsturz- gefahr erhöhen. Der Hauseigentümer und seine Beauftragten haben zu jeder Tages- und Nachtzeit Zugang zu den vermieteten Wohnräumen.Das Abschliessen von Schränken und Schubladen ist grundsätzlich zu unterlassen. Durch regelmässige freiwillige Beiträge zu den Kosten der Instandhaltung des Hauses bekundet der Mieter sein Interesse an der Fortsetzung des Mietverhältnisses. Die vorstehende Hausordnung wird allen Mietern zu Kenntnis gebracht.
gez.Der Hauseigentümer ==================
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