Sunnygames Skat Romme
SYLVIE
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25.12.2007
SYLVIE
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Mal ne Frage
Wie sicher alle gesehen haben, habe 2 Jugendliche einen älteren Herren so zusammengeschlagen das er im Koma lag (am Bahnhof) nur weil er darum gebeten hat das einer der Jungs die Zigarette in der S-Bahn ausmacht.

Was denkt Ihr zu wieviel Monaten oder Jahren sie verurteilt werden??????

Ein paar Monate oder doch ein paar Jahre oder kommen sie mit einer Bewährungsstrafe davon?


Es interessiert mich einfach mal.

Gruß Sylvie

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MARION97
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25.12.2007
MARION97
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Bewährungsstrafe glaube ich kaum Sylvie, da ist ja des Totschlages angeklagt werden.

Ich schätze, 4 Jahre Haft, für beide..

aber auch das ist noch viel zu wenig.


lg, und dir ein wunderschönes WEihnachtsfest...

Marion



--
Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben.
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MALEFIX
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25.12.2007
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Lt. Aussage des Staatsanwaltes soll Anklage wegen versuchten Mordes erhoben werden. Dies würde eine Haftstrafe von mindestens 10 ahren zur Folge haben. Der türlische Täter soll ausgewiesen werden und der griechische Mittäter kann man als EU-Bürger nicht ausweisen.
Sollte der türkische Täter in die Türkei abgeschoben werden, möchte ich in dessen Haut nicht stecken.-
Da beide schon einschlägig vorbestraft sind, rechnen ich mit 15 Jahren für beide.
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SYLVIE
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25.12.2007
SYLVIE
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Und was wäre wenn sie noch nicht Vorbestraft wären?


Wieviel Jahre?????????

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TANNENZÄPFLE
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25.12.2007
TANNENZÄPFLE
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- Ich darf mal davon ausgehen, daß beide ´ne schwere Kindheit hatten.

- Zudem wird der Türke nicht abgeschoben, da er wahrscheinlich angeblich in der Heimat verfolgt wird.

- Des Weiteren werden wohl beide angeben, daß sie als Ausländer viele Probleme in Deutschland mit der Integration hatten.


4 Jahre, teilweise auf Bewährung, wenn´s dumm läuft, kriegt der Grieche NUR Bewährung oder gar´n Freispruch???

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JELLO BIAFRA
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25.12.2007
JELLO BIAFRA
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alles quark ...

es gibt wie immer eine prämie vom bund der deutschen rentenversicherung



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SYLVIE
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25.12.2007
SYLVIE
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Aber sagt doch mal...... zB. ein Jugendlicher hatte auch eine sehr schwere Kindheit hat ein paar Einbrüche gemacht ohne jemanden zu verletzen klar er hatte schon genau aus diesem Grund Bewährung er hat alles unter Drogeneinfluss getan.

Und er ist zu 3 Jahren Haft verurteilt worden.

Das passt doch nicht im Verhältnis oder?????

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PRALINETANTE
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25.12.2007
PRALINETANTE
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hallo die werden nicht bestraft sondernda wird dann gesagt ,hätte sich verteidigt
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BLAUERDBEERE
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25.12.2007
BLAUERDBEERE
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Kurze und zuglaich knappe aber bestimmt zutreffende Antwort.


Sie bekommen ein "DU Du " und das wars.


Bitte bedenkt den Migrationshintergrund und die schwere Kindheit derer wenn sie "rudelweise" durchs Land streifen und nach dem gewissen Kick suchen.
Wohlwissend das der Exekutiven die Handhabe gegen sie fehlt da diese an ihre eigene Rente denken muß.

Die Gestezgebung ist auf deren Seite ( Leider ) denn wir alle müssen ja an die schlimme Vergangenheit unseres Landes denken.
Das Thema Migration ist ein glühendheißes Schwert das sich kein Politiker anzufassen getraut.


Aber das steht auf einem anderen Papier.

Beere😒😒
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CROSSBONES
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25.12.2007
CROSSBONES
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Moin moin,

noch ne Frage: wieviel bekommen die ca. 20 Zuschauer?

In diesem Sinne Crossi




http://www.crossbones.de





Das wahre Elexier des Lebens ist, man stellt nicht die alleinige Kreatur im Universum dar, die mit den eigenen Fehlern leben muß.

(Crossbones, deutscher Internetexibisionist, Nihilist, Profilneurotiker & Egozentriker)

--





Anonym? Da hilft nur Stecker raus!!!!!

MEIN GEWISSEN IST REIN!

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DENN ICH HABE ES NIE BENUTZT!!!!!

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URS VOM SCHNEE
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26.12.2007
URS VOM SCHNEE
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Sehr gute Gegenfrage.
Du hast ein Eingreifen der Zuschauer vermisst? Ich auch.
Leider verbietet unser moderner Rechtsstaat indirekt jegliche Art von Zivilcourage, da ein windiger Anwalt dieses auch als Selbstjustiz auslegen kann.
In solch einer Situation zu wissen was richtig ist, stellt sicherlich kein Problem dar. Wie es dann aber im Nachhinein ausgelegt wird ist dann aber meist eine andere Sache, gerade in einer Gesellschafft die durch Medien gesteuert wird.

Wünsche übrigens noch einen schönen 2. Weihnachtsfeiertag.


--
Wer im Porzellanhaus sitzt, sollte nicht mit Elefanten werfen.
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SMURF
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26.12.2007
SMURF
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URS VOM SCHNEE schrieb:
Sehr gute Gegenfrage.
Du hast ein Eingreifen der Zuschauer vermisst? Ich auch.
Leider verbietet unser moderner Rechtsstaat indirekt jegliche Art von Zivilcourage, da ein windiger Anwalt dieses auch als Selbstjustiz auslegen kann.
In solch einer Situation zu wissen was richtig ist, stellt sicherlich kein Problem dar. Wie es dann aber im Nachhinein ausgelegt wird ist dann aber meist eine andere Sache, gerade in einer Gesellschafft die durch Medien gesteuert wird.

Wünsche übrigens noch einen schönen 2. Weihnachtsfeiertag.

bla bla

guckst du hier


§ 127 StPO
[Recht zur vorläufige Festnahme]
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs.1.

(2) Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind bei Gefahr im Verzug auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls vorliegen.

(3) Ist eine Straftat nur auf Antrag verfolgbar, so ist die vorläufige Festnahme auch dann zulässig, wenn ein Antrag noch nicht gestellt ist. Dies gilt entsprechend, wenn eine Straftat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar ist.


und das mit allen ihm/ihr zur verfügung stehenden mitteln.

SMURF

--
SMURF
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WILKO
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26.12.2007
WILKO
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CROSSBONES schrieb:
Moin moin,

noch ne Frage: wieviel bekommen die ca. 20 Zuschauer?

In diesem Sinne Crossi




http://www.crossbones.de
Gegenfrage zur Gegenfrage: Was bekommt die Familie eines Familienvaters der eingegriffen hätte und durch Messerstiche oder ähnliche Verletzungen dabei zu Schaden kommt ?





Das wahre Elexier des Lebens ist, man stellt nicht die alleinige Kreatur im Universum dar, die mit den eigenen Fehlern leben muß.

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URS VOM SCHNEE
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26.12.2007
URS VOM SCHNEE
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Hallo Wilko,
ich denke mal einen feuchten Händedruck und eine eingerahmte Abschrift von Smurf´s tollen Gesetzesblatt.

😀

--
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CROSSBONES
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26.12.2007
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Moin moin,

@Wilko:

2 Jugendliche....20 Zuschauer, etwas Mathematik aus dem Bereich Verhältnisrechnung am 2. Weihnachtsfeiertag 2 zu 20 oder gekürzt 1 zu 10! Ein paar Schläge hätten nicht verhindert werden können, das ist klar, aber der Rest wäre nicht passiert, denn die Täter dieses verabscheuendwürdigen Verbrechens hätten das Laufen bekommen oder wären mit Leichtigkeit überwältigt worden.

Nun zu den von Urs angesprochenen Medien. So schlimm & feige die Tat dieser Jugendlichen auch war....Koma....schwerste Kopfverletzungen....auch heute noch lässt das Christkind bei den Armen & Schwachen noch Wunder geschehen, denn das Opfer wurde, wenn auch auf eigenen Wunsch, am Heiligen Abend aus dem Krankenhaus entlassen.


In diesem Sinne Crossi




http://www.crossbones.de





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SYLVIE
SYLVIE
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26.12.2007
SYLVIE
SYLVIE
965 Beiträge
Das freut mich sehr für den älteren Herren es hätte auch ganz anderst ausgehen können.
Nur ob er es Psychisch schafft ist wieder eine andere Frage.
Hoffen wir nur das die beiden wirklich ihre gerechte Strafe bekommen.
Noch eins, der andere Jugendliche mit den Einbrüchen hatte bevor er in den Knast kam nur ein Abgangszeugnis mit fast nur 6er.
Nun hat er seinen Schulabschluss (Staatlich anerkannt vor dem Prüfungsausschuss) nachgeholt mit einem Notendurchnitt von 1,1.
Da zeigt sich doch das er es begriffen hat.... ODER?????


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AOL-ARENA
AOL-ARENA
6 Beiträge
27.12.2007
AOL-ARENA
AOL-ARENA
6 Beiträge
Na ja, jetzt wird ja erst mal ein psychologisches Gutachten erstellt.
Was das bedeutet, darüber ist sich hier wohl jeder im klaren....

Mein Vorschlag:
Ab inne Zelle mit den Schweinen, statt Hofgang dürfen die anderen Knackis täglich ne Stunde zu denen in die Zelle, mal sehen wie die sich dann fühlen.
So hilflos muss sich der alte Herr gefühlt haben.....

zum kotzen ist das in diesem Land, versuch DU das mal im Ausland !!!

Mfg Andre´
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TANNENZÄPFLE
TANNENZÄPFLE
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27.12.2007
TANNENZÄPFLE
TANNENZÄPFLE
1.679 Beiträge

Unterlassene Hilfeleistung, is´n Straftatbestand!

Aber nun versuch´ mal, die entsprechenden Täter ausfindig zu machen - geht aus wie´s Hornberger Schießen!

Ist und bleibt eine Schande, wenn Kufnucken, sorry, verschrieben, TÜRKEN und GRIECHEN bzw, andere Straftäter im Blickpunkt der Öffentlichkeit derartiges ohne Eingreifen Unbeteiligter durchziehen können!!!

Dieses hochintellente Geschreibsle vom SMURF mal kurz gewürdigt - wer würde denn den Arsch inner Hose haben, und eingreifen - nicht viele - SMURF, Du nicht, Deinem neumalklugen Geschwalle zu urteilen...

So isses halt, mach´ was dran???

Und von rassistischen Vorurteilen sollten wir uns nicht lenken lassen, oder???


Gruß von der Front!
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ZOCKERLADY
ZOCKERLADY
3.695 Beiträge
28.12.2007
ZOCKERLADY
ZOCKERLADY
3.695 Beiträge
oh oh...


in diesem thema steckt verdammt viel zündstoff.

zunächst einmal haben zwei jugendliche eine straftat begangen, völlig egal welcher nationalität sie sind...straftat bleibt straftat!! natürlich werden hier die psycho-heinis vehement in der vergangenheit rumbuddeln, bis sie doch eine halbwegs passable "entschuldigung" für dieses "fehl"-verhalten gefunden haben.

und..da es sich um 2 nichtdeutsche täter handelt, werden sich - wir leiden ja immer noch unter unserem schlechten gewissen oder sollten es zumindest tun (irrige ansicht) - wesentlich mehr plausible erklärungen finden lassen, garantiert!!

eine straftat sieht eine strafe vor, und diese sollte auch möglichst hart ausfallen. alkohol- oder drogen-konsum als entschuldigungsgründe zu akzeptieren fällt mir da schon schwer. also... die entsprechende strafe mit gefängnis, was weh tun sollte..wie erst heute ein deutscher politiker statuierte.
des weiteren haben sich 2 gäste unseres landes nicht an die regeln der gastfreunschaft gehalten, ergo... gastrecht verwirkt und auf eigene kosten bitte zurück ins heimatland.

umherstehende haben selbstverständlich auch eine straftat begangen..die unterlassene hilfeleistung, wie mirko bereits schrieb. auch hier sollte mit aller konsequenz vorgegangen werden, und möglichkeiten hier personen entsprechend zu identifizieren gibt es mit bestimmtheit, da nahezu 90 % aller großstädtischen öffentlichen verkehrsmittel per videocam überwacht werden.

der von smurf kopierte § 127 StPO dürfte inhaltlich bisher wenigen bekannt gewesen sein. und, auch wenn bekannt, die zivilcourage des einzelnen ist - teilweise sogar sehr verständlich - nicht immer so ausgeprägt, wie gewünscht. im übrigen wandert man trotz dieses rechtes auf sehr dünnem eis, wenn der straftäter einen gewieften anwalt beauftragt ( selbst erlebt im vergangenen jahr: vorläufige festnahme eines taschendiebes, festhalten bis zum eintreffen der polizei mit arm auf dem rücken, anzeige wegen körperverletzung mit schmerzensgeldforderung, einstellung (!!!) des verfahrens nach quälenden 6 monaten!!!!!!).

natürlich wird jeder der über die medien diese schlagzeilen erlebt, theoretisch sehr mutig sein...die praxis sieht häufig völlig anders aus.

sylvie...der von dir zitierte junge hat wohl sicherlich gelernt, wenn auch auf eine recht harte weise. aber...manchmal heiligt der zweck eben die mittel, nicht wahr??!!


daggi
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SYLVIE
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28.12.2007
SYLVIE
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Hallo Daggi,
da hast du vollkommen Recht Hart aber es hat Ihn weit gebracht hoffe ich :-)

Gruß SylvieZOCKERLADY schrieb:
oh oh...


in diesem thema steckt verdammt viel zündstoff.

zunächst einmal haben zwei jugendliche eine straftat begangen, völlig egal welcher nationalität sie sind...straftat bleibt straftat!! natürlich werden hier die psycho-heinis vehement in der vergangenheit rumbuddeln, bis sie doch eine halbwegs passable "entschuldigung" für dieses "fehl"-verhalten gefunden haben.

und..da es sich um 2 nichtdeutsche täter handelt, werden sich - wir leiden ja immer noch unter unserem schlechten gewissen oder sollten es zumindest tun (irrige ansicht) - wesentlich mehr plausible erklärungen finden lassen, garantiert!!

eine straftat sieht eine strafe vor, und diese sollte auch möglichst hart ausfallen. alkohol- oder drogen-konsum als entschuldigungsgründe zu akzeptieren fällt mir da schon schwer. also... die entsprechende strafe mit gefängnis, was weh tun sollte..wie erst heute ein deutscher politiker statuierte.
des weiteren haben sich 2 gäste unseres landes nicht an die regeln der gastfreunschaft gehalten, ergo... gastrecht verwirkt und auf eigene kosten bitte zurück ins heimatland.

umherstehende haben selbstverständlich auch eine straftat begangen..die unterlassene hilfeleistung, wie mirko bereits schrieb. auch hier sollte mit aller konsequenz vorgegangen werden, und möglichkeiten hier personen entsprechend zu identifizieren gibt es mit bestimmtheit, da nahezu 90 % aller großstädtischen öffentlichen verkehrsmittel per videocam überwacht werden.

der von smurf kopierte § 127 StPO dürfte inhaltlich bisher wenigen bekannt gewesen sein. und, auch wenn bekannt, die zivilcourage des einzelnen ist - teilweise sogar sehr verständlich - nicht immer so ausgeprägt, wie gewünscht. im übrigen wandert man trotz dieses rechtes auf sehr dünnem eis, wenn der straftäter einen gewieften anwalt beauftragt ( selbst erlebt im vergangenen jahr: vorläufige festnahme eines taschendiebes, festhalten bis zum eintreffen der polizei mit arm auf dem rücken, anzeige wegen körperverletzung mit schmerzensgeldforderung, einstellung (!!!) des verfahrens nach quälenden 6 monaten!!!!!!).

natürlich wird jeder der über die medien diese schlagzeilen erlebt, theoretisch sehr mutig sein...die praxis sieht häufig völlig anders aus.

sylvie...der von dir zitierte junge hat wohl sicherlich gelernt, wenn auch auf eine recht harte weise. aber...manchmal heiligt der zweck eben die mittel, nicht wahr??!!


daggi


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